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            ÜBER UNS | Unsere Serviceleistungen

            TÜV-Abnahme von Carbonteilen

            Egal ob Auspuffanlagen, Fahrwerke oder Aerodynamikteile - Nachträglich am Fahrzeug verbaute Komponenten, welche über die vom jeweiligen Automobilhersteller angebotenen Extras hinausgehen, führen in aller Regel zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis. Um den geliebten Wagen dennoch weiterhin legal im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen, müssen sämtliche Änderungen stets von offizieller Stelle geprüft und abgesegnet werden.

            "Legal unterwegs, dank unserer TÜV-geprüften Carbonteile"

            Aus diesem Grund haben wir unsere Carbonteile in aufwendigen Verfahren prüfen und teilespezifische Gutachten erstellen lassen. Diese ermöglichen eine reibungslose TÜV-Abnahme und letztlich auch die notwendige Eintragung in den Fahrzeugschein.

            Um unsere Gutachten vor Missbräuchen zu schützen, behalten wir es uns vor, diese nicht an Endverbraucher herauszugeben, sondern die TÜV-Abnahmen unserer Bauteile vollumfänglich über uns oder unsere deutschland- und europaweiten Partnerwerkstätten (Händler) zu organisieren.

            Im Folgenden haben wir für Sie detaillierte Informationen rund um die TÜV-Abnahme unserer Produkte zusammengestellt. 

            FAQ - Häufig gestellte Fragen

            Was SIe zu unserer Serviceleistung "TÜV-Abnahme" wissen sollten:

            Grundsätzlich werden unsere bauteilspezifischen Gutachten weder beim Versand von Produkten mitgeliefert, noch in sonstiger Weise an Endverbraucher herausgegeben. Dies liegt zum Einen daran, dass Zusatzleistungen wie etwa die TÜV-Abnahme nicht im Produktpreis enthalten sind, sondern gegen Aufpreis über uns oder unsere Partnerwerkstätten (Händler) in Anspruch genommen werden können.

            Zudem war es in der Vergangenheit leider kein Einzelfall, dass unsere Gutachten gefälscht und für die Eintragung von Fremdbauteilen genutzt oder gar weiterverkauft wurden.

            Um solchen Missbräuchen künftig vorzubeugen und unseren Kunden zudem unnötige Doppelfahrten zu ersparen, kümmern wir uns vollumfänglich um die TÜV-Abnahmen unserer Produkte. 

            Sämtliche TÜV-Abnahmen unserer Bauteile erfolgen ausschließlich über uns oder unsere Partnerwerkstätten (Händler). Eine Übersicht unserer Händlerstandorte haben wir Ihnen auf der folgenden Seite zusammengestellt:

            Händler in Ihrer Nähe finden

            Auf Wunsch vermitteln wir Sie gerne an Ihre gewünschte Anlaufstelle. 

            Grundsätzlich ist bei der TÜV-Abnahme unserer Bauteile die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des entsprechenden Fahrzeugs vorzulegen. Darüber hinaus müssen die auf unseren Produkten befindlichen Labels und Sicherheitsetiketten für den TÜV-Prüfer ersichtlich sein.

            Sollten die Labels im verbauten Zustand verdeckt sein (bspw. vollverklebte Heckspoilerlippe), empfehlen wir Ihnen, diese vor dem Umbau abzufotografieren.

            Sofern bereits andere Modifikationen am Fahrzeug vorgenommen wurden, welche (noch) nicht im Fahrzeugschein dokumentiert sind, können seitens des TÜV-Prüfers Nachweise über deren Betriebserlaubnis verlangt werden. 

             

            Für die Erlangung der allgemeinen Betriebserlaubnis kontrolliert der TÜV zunächst die ordnungsgemäße Anbringung unserer Bauteile am Fahrzeug (Bitte beachten Sie hierbei unsere Allgemeinen Montage- und Warnhinweise, welche beim Kauf von Produkten mitgeliefert werden). Anschließend wird der Umbau entsprechend der aktuellen Vorschriften dokumentiert. Hierfür macht der TÜV-Prüfer sowohl Bilder der teilespezifischen Produktlabel und Sicherheitsetiketten unserer Produkte, als auch Bilder unserer Bauteile am Fahrzeug. 

            Sofern keine Mängel oder entgegenstehende Modifikationen am Fahrzeug festgestellt wurden, erstellt der TÜV auf Basis unserer Gutachten ein Dokument zur Erlangung der Betriebserlaubnis. Dieses dient letztlich der zuständigen Zulassungsstelle als notwendige Grundlage, die Änderungen in den Fahrzeugschein einzutragen.

            Nach der TÜV-Abnahme Ihrer AERO Dynamics™ Carbonteile erhalten Sie das vom TÜV erstellte "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis". Dieses enthält alle notwendigen Informationen, um die entsprechenden Änderungen von der zuständigen Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ergänzen zu lassen.

            Im Anschluss an die TÜV-Abnahme ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere zur Erlangung der Betriebserlaubnis unverzüglich erforderlich. Diese wird von der zuständigen Zulassungsstelle auf Basis der erstellten TÜV-Dokumente durchgeführt.

            Die Kosten für TÜV-Abnahmen sind stets von verschiedenen Faktoren abhängig und entsprechend nicht zu pauschalisieren. Etwa variieren die Preise einer Abnahme von Bauteil zu Bauteil - je nach Art und Umfang der Prüfung. Zudem hängt der Betrag von der Menge der Bauteile ab, welche vom TÜV abgenommen werden sollen.

            Gerne können wir für Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über die TÜV-Abnahmen Ihrer Wunschprodukte erstellen.

            Auch gebaucht/privat gekaufte Carbonteile der Firma AERO Dynamics™ können über uns oder unsere Partnerwerkstätten (Händler) abgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis über die Originalität des jeweiligen Bauteils. 

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