
ÜBER UNS | Unsere Serviceleistungen
TÜV-Abnahme von AERO Dynamics™ Carbonteilen
Erfolgt die TÜV-Abnahme nicht direkt bei uns am Standort (PLZ 68535), legen wir dem Versand Ihres Carbonteils das entsprechende Gutachten bei.
Bitte geben Sie in diesem Fall bei der Bestellung (im Freifeld des Checkout-Bereichs hier im Shop, oder mit einer separaten Mail anbei Ihrer Bestellnummer an versand@aerodynamics.de) die Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeugs an, an dem das Carbonteil verbaut wird.
Grundsätzlich kann die TÜV-Abnahme entweder bei uns, bei unseren Partnern oder bei einer Prüfstelle bzw. Werkstatt mit der Möglichkeit der TÜV-Abnahme in Ihrer Nähe erfolgen.
Nachträglich am Fahrzeug verbaute Komponenten, welche über die vom jeweiligen Automobilhersteller hinausgehen, führen in aller Regel zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis. Um den geliebten Wagen dennoch weiterhin legal im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen, müssen sämtliche Änderungen stets von offizieller Stelle geprüft und abgesegnet werden.
"Legal unterwegs, dank unserer TÜV-geprüften Carbonteile"
Aus diesem Grund haben wir unsere Carbonteile in aufwendigen Verfahren prüfen und teilespezifische Gutachten erstellen lassen. Diese ermöglichen eine reibungslose TÜV-Abnahme und letztlich auch die notwendige Eintragung in den Fahrzeugschein.
Im Folgenden haben wir für Sie detaillierte Informationen rund um die TÜV-Abnahme unserer Produkte zusammengestellt.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was Sie zu unserer Serviceleistung "TÜV-Abnahme" wissen sollten:
Erfolgt die TÜV-Abnahme nicht direkt bei uns am Standort (PLZ 68535), legen wir dem Versand Ihres Carbonteils das entsprechende Gutachten bei.
Bitte geben Sie in diesem Fall bei der Bestellung (im Freifeld des Checkout-Bereichs hier im Shop, oder mit einer separaten Mail anbei Ihrer Bestellnummer an versand@aerodynamics.de) die Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeugs an, an dem das Carbonteil verbaut wird.
Mit dem mitgelieferten Gutachten kann die TÜV-Abnahme grundsätzlich entweder bei uns, bei unseren Partnern oder bei einer Prüfstelle bzw. Werkstatt mit der Möglichkeit der TÜV-Abnahme in Ihrer Nähe erfolgen.
Grundsätzlich ist bei der TÜV-Abnahme unserer Bauteile die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des entsprechenden Fahrzeugs vorzulegen. Darüber hinaus müssen die auf unseren Produkten befindlichen Typenschilder und Sicherheitsetiketten für den TÜV-Prüfer ersichtlich sein.
Die Typenschilder müssen entsprechend für die TÜV-Abnahme, als auch grundsätzlich der Verwendung immer sichtbar sein! Das Entfernen des Typenschilds ist nicht gestattet.
Sofern bereits andere Modifikationen am Fahrzeug vorgenommen wurden, welche (noch) nicht im Fahrzeugschein dokumentiert sind, können seitens des TÜV-Prüfers Nachweise über deren Betriebserlaubnis verlangt werden.
Für die Erlangung der allgemeinen Betriebserlaubnis kontrolliert der TÜV zunächst die ordnungsgemäße Anbringung unserer Bauteile am Fahrzeug (Bitte beachten Sie hierbei unsere Allgemeinen Montage- und Warnhinweise, welche beim Kauf von Produkten mitgeliefert werden). Anschließend wird der Umbau entsprechend der aktuellen Vorschriften dokumentiert. Hierfür macht der TÜV-Prüfer sowohl Bilder der teilespezifischen Typenschilder und Sicherheitsetiketten unserer Produkte, als auch Bilder unserer Bauteile am Fahrzeug.
Sofern keine Mängel oder entgegenstehende Modifikationen am Fahrzeug festgestellt wurden, erstellt der TÜV auf Basis unserer Gutachten ein Dokument zur Erlangung der Betriebserlaubnis. Dieses dient letztlich der zuständigen Zulassungsstelle als notwendige Grundlage, die Änderungen in den Fahrzeugschein einzutragen.
Nach der TÜV-Abnahme Ihrer AERO Dynamics™ Carbonteile erhalten Sie das vom TÜV erstellte "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis". Dieses enthält alle notwendigen Informationen, um die entsprechenden Änderungen von der zuständigen Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ergänzen zu lassen.
Im Anschluss an die TÜV-Abnahme ist eine Berichtigung des Fahrzeugscheins zur Erlangung der Betriebserlaubnis in den meisten Fällen erforderlich bzw. kommt dies immer auf den individuellen Fahrzeugzustand möglich weiterer Modifikationen etc. an. Hier steht Ihnen der Sachverständige, welcher die TÜV-Abnahme erledigt, mit Rat zur Seite. Wenn die Berichtigung des Fahrzeugscheins notwendig ist, wird dies von Ihrer lokal zuständigen Zulassungsstelle auf Basis des erstellten TÜV-Dokuments durchgeführt.
Die Kosten für TÜV-Abnahmen sind stets von verschiedenen Faktoren abhängig und entsprechend nicht zu pauschalisieren. Etwa variieren die Preise einer Abnahme von Bauteil zu Bauteil - je nach Art und Umfang der Prüfung. Zudem hängt der Betrag von der Menge der Bauteile ab, welche vom TÜV abgenommen werden sollen.
Ist die TÜV-Abnahme an unserem Standort (PLZ 68535) gewünscht, kann dies im jeweiligen Produkt der Bestellung ergänzt werden.
Auch gebraucht/privat gekaufte Carbonteile der Firma AERO Dynamics™ können über uns oder unsere Partnerwerkstätten (Händler) abgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis über die Originalität des jeweiligen Bauteils.
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